Warum ein «FußgängerInnen-Check»
Wer zu Fuß unterwegs ist, ärgert sich manchmal über unnötige Schwachstellen und Engpässe des Fußwegenetzes: Hier wird das Trottoir durch parkierte Autos verstellt, dieser Übergang über eine stark befahrene Straße ist nicht sicher und dort zeigt ein Trampelpfad, dass für eine viel begangene Route eine Verbindung fehlt.
Mit dem «FußgängerInnen-Check» sollen im Sinne einer Qualitätssicherung die Schwachstellen des Fußwegnetzes aufgespürt werden und im Rahmen der Umsetzungsmöglichkeiten erste Maßnahmen vorgeschlagen werden – ein Kurzkonzept im Sinne der Eruierung von Potentialen erfolgen.
Ein Instrument für ein besseres Fußwegenetz
Das Verfahren zielt darauf ab, die Schwachstellen des Fußwegnetzes zu erkennen und Verbesserungsvorschläge anzuregen. Herzstück des Vorgehens ist eine gemeinsame Begehung bei der die Stärken, Mängel sowie Potentiale im Wegenetz erfasst werden. Die Vorteile dieses Verfahres liegen v.a. darin, dass:
- erste Erkenntnisse rasch und kostengünstig erfasst werden können;
- Personen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten, welche das Gebiet täglich als FußgängerInnen kennen, mit ihren Erfahrungen einbezogen werden;
- die zuständigen Stellen in den Prozess von Anfang an involviert werden:
*) unkomplizierte Lösungsfindung schon vor Ort
*) standardisiertes Vorgehen
*) kostengünstige Durchführung; - der «FußgängerInnen-Check» lokales Wissen der FußgängerInnen mit den verantwortlichen Behörden zusammen bringt, wodurch ein Dialogprozess stattfinden kann, für eine qualitätsvolle Planung zum Wohl der Zufußgehenden.
Ziele
- Vermittlung vertiefter Informationen über die konkreten Bedürfnisse von FußgängerInnen vor Ort
- Erhebung von Schwachstellen / Potentialen im Fußwegnetz
- Vorschläge zur Verbesserung von Problemstellen
- Rasche Umsetzbarkeit / erster Resultate
- Geringer finanzieller und personeller Aufwand
- Umsetzbare Maßnahmen haben Priorität
- Ergebinsprotokoll: kurz-, mittel, langfristige Maßnahmenbündel
Umfang eines FußgängerInnen-Checks (Ablauf, Themen, etc.)
Der "Vor-Ort-Check" wird innerhalb eines halben Tages bis zu 2 Tagen – je nach Gebietsgröße – durchgeführt, enthält je nach Umfang Beobachtungen, Fußwegenetzanalysen, jedenfalls das Abholen des lokalen Wissens in gemeinsamen „Audits“ mit einzelnen Bevölkerungsgruppen – zumeist Kinder / Jugendliche / Ältere Menschen. Komfortfragen und Sicherheitsaspekte für FußgängerInnen stehen im Mittelpunkt.
Im Zuge der Vorbereitung werden mit den TeilnehmerInnen Wohlfühlorte und Stolpersteine im Fußwegenetz ermittelt und protokolliert (Auftaktveranstaltung, Workshop). Anhand der Ergebnisse kann die Route für die anschließende Begehung festgelegt werden.
Im Audit werden die gesammelten Punkte vor Ort gemeinsam besichtigt und Vorschläge, Wünsche sowie vorherrschende Schwächen im Netz / Planungsgebiet besprochen.
Behandelt werden beispielsweise Fragen nach direkten Wegeverbindungen, Kreuzungsbereichen und Grünzeiten, Barrieren im Fußwegenetz, Sicherheit, Umfeldgestaltung und Erhaltungszustand, Anregungen zum Zufußgehen, Rastmöglichkeiten, Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, Gestaltung von Haltestellenbereichen, bei Bedarf Fragen zu einer potentiellen Umgestaltung (Begegnungszonen, Koexistenzraum, Shared Space,...) und vieles mehr angesprochen.
Als Output werden alle Ergebnisse in einem abschließenden Protokoll festgehalten und gegebenenfalls zusätzlich planlich verortet. Als Ausblick für ein mögliches Detailkonzept werden die nächsten möglichen Schritte (kurz-, mitttel- und langfristig) für die Umsetzung – in Abstimmung mit der Gemeinde / Stadt - genannt und in einem Bericht oder einer Präsentation (gegebenenfalls Abschlußpräsentation) aufgelistet (entspricht auch der Priorisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen).
Berücksichtigung finden v.a. Umsetzungsaspekte auf lokaler Ebene!
Aufwand und Kosten:
Je nach Gebietsgröße / Gemeindegröße / Themenvielfalt und Beobachtungsdichte:
€ 790,– für Mitgliedsgemeinden,
€ 880,– für Nichtmitgliedsgemeinden (zur Abdeckung der Selbstkosten, enthält keine USt).
Eine Halbtagespauschale für eine reine Erstbegehung ohne Bericht ist in jedem Fall zu verrechnen.
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