Zu Fuss Newsletter 2/2024 - News für Mitglieder
Bundesförderprogramm für Fußverkehr geht in die nächste Runde
In diesem Jahr wird das Förderprogramm des österreichischen Klima- und Energiefonds zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs fortgesetzt. Das Programm unterstützt Investitionen in die Fußverkehrsinfrastruktur, um Städte, Gemeinden und Regionen fußverkehrsfreundlicher zu gestalten. Besonders gefördert werden Maßnahmen, die den öffentlichen Raum zugunsten des Fußverkehrs umgestalten sowie großzügige Bewegungsräume für das Gehen schaffen. Der Schwerpunkt liegt auf bauliche Maßnahmen sowie bewusstseinsbildenden Aktivitäten, die den Fußverkehr stärken.
Bis 28.02.2025 (12:00 Uhr) können öffentliche Gebietskörperschaften den Förderantrag online stellen: 👉 zur Einreichung
Walk-space.at hat die aktuellen Infos für Mitglieder zusammengestellt und die Unterschiede zum bisherigen Förderprogramm herausgearbeitet (Stand April 2024):
Gefördert werden Investitionen zur Aufwertung der Fußverkehrsinfrastruktur im Hinblick auf eine fußverkehrsfreundliche Stadtgestaltung, Vermeidung von Umwegen, Erhöhung der Durchlässigkeit und Förderung der kurzen Wege im Sinne der Umsetzung des Masterplans Gehen und NEKP (Nationaler Energie- und Klimaplan).
Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehens für Städte bzw. eines örtlichen Fußverkehrskonzepts für Gemeinden. Mindestens drei Maßnahmen aus dem Bereich „Bauliche Maßnahmen“ müssen umgesetzt werden. Wobei der Basisfördersatz auf 40% erhöht wurde.
Zuschläge sind von maximal 10% möglich mittels drei Optionen möglich:
- zusätzliche bauliche Maßnahmen (mind. 2 Maßnahmen, wobei eine davon zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen des ÖVs sein muss)
- die Umsetzung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen
- die Einbeziehung weiterer Akteur:innen (z.B. weiterer öffentlicher Gebietskörperschaften, Bauträger, Verkehrsunternehmen, Betriebe)
Die Förderung ist jedenfalls mit 50 % der förderungsfähigen Kosten und maximal 120 Euro pro Einwohner:in und Jahr begrenzt.
Weitere wesentliche Neuerungen im Gegensatz zur bisherigen Förderung sind:
- Bei Gehsteigverbreiterungen, Fußverkehrsinfrastruktur in sensiblen Bereichen und zum ÖV sowie zur barrierefreien Umwegvermeidung sind nur jene Anteile förderungsfähig, die über die in der RVS 03.02.12 festgelegte Regelbreite der Gehsteige und Gehwege von 2,0 m hinausgehen.
- Gefördert werden Beleuchtung und Baumpflanzungen bei Gehsteigverbreiterungen, Fußgängerzonen, Wohnstraßen, Begegnungszonen und nun auch bei der Neuerrichtung von Gehsteigen.
- Allerdings sind Straßenmobiliar, Sitzbänke, Müllsammelbehältnisse, Trinkstellen und dergleichen weiterhin nicht förderungsfähig.
- Raum- und siedlungsplanerische Maßnahmen müssen im Konzept nicht mehr explizit ausgewiesen werden.
- Der tabellarische Infrastrukturinvestitionsplan muss Teil des lokalen Masterplans Gehen bzw. eines örtlichen Fußverkehrskonzepts (inkl. Gemeinderatsbeschluss) sein.
Zur Antragstellung braucht es im Vergleich zu den Vorjahren nun unter anderem:
- Gebietskörperschaften müssen den Nachweis erbringen, dass mindestens 15 % der förderungsfähigen Kosten für die Maßnahmen selbst getragen werden
- eine Abschätzung der Gesundheitseffekte ist nicht mehr nötig
- eine qualitative Beschreibung und Begründung der beantragten Maßnahme
Mehr Details dazu siehe untenstehende Links.
Als ersten Schritt für die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehens bzw. eines örtlichen Fußverkehrskonzepts empfiehlt Walk-space.at einen 👉 Fußgänger*innen-Check - ein idealer Einstieg ins Fußverkehrsthema. Darauf aufbauen kann ein förderfähiges Konzept erstellt werden - interessierte Städte und Gemeinden können sich dazu gerne an Walk-space.at wenden.
Unsere aktuellen Referenzprojekte: 👉 Lienz - die 10 Minuten Stadt zu Fuß 👉 Althofen gut zu Fuß
Auf der XVIII. Österr. Fachkonferenz für FußgängerInnen 4.-5.6.2024, werden im Workshop A am ersten Konferenztag, Details zum aktuellen Fußverkehrs-Förderprogramm sowie Erfahrungsberichte zu bisherigen Fußverkehrskonzepten vorgestellt.
Seien Sie dabei! 👉 Anmeldung
Tipps:
Für Fragen zur Förderantragstellung und wie man von der Projektidee zur finanziellen Unterstützung bei klimaaktiv mobil kommt, finden eigene Webinare für Gemeinden statt:
30. April 2024 von 09:00 – 10:00 Uhr 👉 Info
07. Mai 2024 von 10:00 – 11:30 Uhr 👉 Info
Diese Zusammenstellung gibt einen Überblick über den momentanen Stand - zeitaktuelle Details finden Sie unter folgenden Links.
Weiterführende Infos:
👉 klimaaktiv mobil fördert Fußverkehrsinfrastruktur
👉 Leitfaden mit den Förderdetails
👉 Handbuch Gehen (PDF mit Beispielen zu Maßnahmen und zur Erstellung eines "Masterplan Gehen" / örtlichen Fußverkehrskonzepts)
👉 Förderantrag und Förderprozess
👉 Informationsblatt Förderungsberechnung
Weitere interessante Themen zum Fußverkehr:
👉 NL 2 / 2024: klimaaktiv mobil Fußverkehr-Förderprogramm geht in die nächste Runde
Stand: 19.04.2024